Bernd Du zitierst (3); wenn ich mich an meine Rechtsvorlesung erinnere ...
Das mit der versuchten Sachbeschädigung war eigentlich eher als Blödelei gedacht, denn es ist davon auszugehen, dass du von vorneherein wusstest, dass unter anderem der Tisch keinen Schaden nehmen würde. 😉
Gestern habe ich übrigens leider übersehen, dass du nicht geschrieben hast, mit der Faust auf den Tisch gehauen zu haben, sondern dass in diesem Zusammenhang nur von der (flachen?) Hand die Rede war.
Einen Willen zu bzw. eine Inkaufnahme von Eskalation oder Bedrohung oder dergleichen kann man aus deinem Verhalten also nicht unbedingt ableiten.
Ich sehe (wohl im Gegensatz zu dir) bei dir unter den gegebenen Umständen keinerlei Verfehlung, sondern den Versuch, dir bei rücksichtslosen nicht hören wollenden Leuten auf eine unter diesen Umständen nicht rechtswidrige Weise Gehör zu verschaffen.
Ich bin der Ansicht, dass du das unter den gegebenen Umständen so machen durftest, nicht verwerflich handeltest und rechtlich nicht belangbar bist.
Außerdem gehe ich davon aus, dass du, als du zum anderen Tisch hinüber gingst, vielleicht auch unter Stress standest, unter anderem, weil du bereits wusstest, dass du es mit eher ignoranten Zeitgenoss/inn/en zu tun hast, und nicht wissen konntest, wie -äh- rücksichtslos die euch gegenüber noch werden wenn du deutlichere Versuche unternimmst, den berechtigten Interessen von dir und deiner Frau Achtung zu verschaffen.
Von mir kommt bezogen auf die strafrechtliche Einrechnung von Affekt kein Widerspruch. Wenn ein Affekt maßgeblich mitursächlich für das Handeln ist, kann er eine (kurzfristige) tiefgreifende, Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB begründende Bewußtseinsstörung darstellen. Das gilt auch für sthenische Affekte, also Gemütsregungen, die eher mit einem Gefühl der Stärke und dem Eindruck, Möglichkeiten und Kontrolle über die Dinge zu haben, einhergehen, etwa Wut, Zorn, Eifer, die auch das Bewußtsein stören können.
Die asthenischen Affekte Verwirrung, Furcht und Schrecken - asthenische Affekte sind Gemütsregungen, die eher mit einem Gefühl der Schwäche und dem Eindruck, nicht viele Möglichkeiten zu haben und um Kontrolle ringen zu müssen - können außerdem dazu führen, dass nach § 33 StGB Überschreitung der Grenzen der Notwehr straffrei bleibt,
Mag sein, dass du in Anbetracht der für dich ungewöhnlichen Heftigkeit deiner Emotionsaufwallung über dich selbst überrascht warst,
Wenn du das Bedürfnis hast, dich zu analysieren, dann sollte man dich darin ernstnehmen.
Ich sehe bei dir aber keinen echten Kontrollverlust bzw. nichts, was der Rechtfertigung oder des Schuldausschlusses oder der Entschuldigung bedürfen würde. Ich sehe bei dir auch keine Überschreitungen, sondern eine Reaktion auf Überschreitungen anderer.
Ich gehe davon aus, dass bei dir keinerlei strafrechtlich relevante Tat geschweige denn strafbare Vorsatztat vorliegt, und zwar, weil du wohl genau wusstest, dass erstens der Tisch deine händische Einwirkung aushält ohne Schaden zu nehmen und dass zweitens dadurch auch kein anderweitiges Recht(sgut) verletzt würde.
Deine zuvor den Handtaschenheruntrreißern zugerufene Bitte, ein bisschen leiser zu sein, und die allgemeine Verkehrssitte rücksichtslos mißachtend, verwirklichten diese Leute fortwährend zu Lasten von dir und deiner Frau und wohl auch anderen Gästen den Tatbestand des § 117 OWiG, während kein dazu Befugter dagegen einschritt.
Diese Leute sprengten außerdem mit ihrem Geräuschpegel den Rahmen ihres in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes verankertes Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit - unter anderem, weil sie in der Art, wie sie dieses Recht ausübten, dein und deiner Frau und anderer Gäste ebenda ebenfalls verankertes Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzten. Immerhin konnten du und deine Frau euch und wohl auch andere Gäste sich in einer Stätte der Begegnung wegen des Gerräuschpegels einer einzigen Gruppe mit niemandem mehr unterhalten, was euch nicht unbedingt zuzumuten war, während diesen Leuten aber definitiv zuzumuten war, leiser zu sein, damit ihr euch auch unterhalten könnt.
Ich sehe nicht ein, dass du und deine Frau euch das lange gefallen lassen müsst. Noch haben wir den Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Man muss nicht jede Zumutung schlucken.
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes gehört meines Wissens zu den notwehrfähigen Individualrechtsgütern. Im rücksichtslosen Verhalten der lauten Leute am Nebentisch könnte man also eine Gefahr für eins der Rechtsgüter von dir und deiner Frau sehen. Dein Aufdentischhauen mit der Hand könnte als Versuch interpretiert werden, dir Gehör zu verschaffen, um diese Gefahr auf eine Weise abzuwenden, die nicht rechtswidrig ist.
Und wenn jemand Rechtswidrigkeit sieht, stellt sich die Frage, ob die gegenwärtige Gefahr für das bei dir und deiner Frau jeweils gefährdete Rechtsgut anders abwendbar gewesen wäre oder ob zu deinen Gunsten zum Beispiel ein Fall von rechtfertigendem Notstand nach § 34 StGB vorlag.
Im übrigen wäre das ignorante Verhalten dieser Leute am Nebentisch, wenn du dir einfach gefallen lassen hättest, dass man deine berechtigten Zurufe ignoriert und eure Interessen mit Füßen tritt, geeignet gewesen, dich in den Augen deiner Frau zu desavouieren. Zumal ja schon die Handtasche heruntergerissen worden war ohne dass ein Versuch, sich bei Euch zu entschuldigen erfolgt wäre.
Meine persönliche Meinung ist, dass man sich so etwas nicht gefallen lassen muss. Es gab Zeiten, in denen Desavouieren unter mißachtendem Verhalten und damit unter Beleidugung subsumiert wurde, weil es darauf hinausläuft, Verachtung zu bewirken. In früheren Zeiten wäre das unter Umständen ein Grund für ein Duell mit dem Rädelsführer der rücksichtslosen Gruppe gewesen.
Zum Thema Ekpathie und emphatische Erschöpfung möchte ich sagen, dass ich der Ansicht bin, dass wohl viele Fälle emphatischer Erschöpfung vermeidbar wären, wenn man denen, die sie durch ihr ignorantes Verhalten verursachen, beigebracht hätte, die sich vor ihnen entfaltenden Dinge schnell richtig aufzudröseln und sozialverträglich zu reagieren. Leider fehlt mir oft die Fähigkeit, die Dinge schnell richtig zu erfassen. ZB für meine juristischen Einschätzungen brauche ich oft lange und dann kommt dabei immer noch eher Seltsames heraus.
Warum seid ihr danach gegangen? Wurden diese Leute pampig? Schlug die Stimmung gegen euch um? War euch das Kaffeetrinken verleidet? Hatte deine Frau Angst?