bertlbrehm Wenn das so schlimm ist wundert es mich, daß dagegen nichts unternommen wird!?
Was schwebt dir vor, was rechtmäßig wäre? Wer sich hier anmeldet, der/dem muss von vorneherein klar sein, was der Umstand, dass hier keine Authentisierung in einer Weise vergesehen ist, bei der Rechtssubjekte mal eben kurz so identifiziert werden können, dass deren Verhalten justiziabel gemacht werden kann, alles impliziert.
Eine dafür ausreichende Identifizierung ist zwar auch unter diesen Voraussetzungen auf technischer Ebene denkbar, aber der Betreiber/die Betreiberin einer Internetplattform kann so etwas nach deutschem Recht nachträglich nur in Wechselwirkung mit Behörden erwirken, die dafür recht hohe rechtliche Hürden ansetzen, weil sie auch so genug zu tun haben. Die Amtswalter/innen der zuständigen Behörden freuen sich bestimmt, wenn sie bei jedem Identifizierungsanliegen, das bei ihnen von Plattformnutzer/inne/n oder -betreiber/inne/n angefragt wird, erst noch prüfen müssen, ob alle rechtlichen Erfordernisse erfüllt sind. Es könnte zum Beispiel sein, dass ein Tatbestand objektiv nicht erfüllt ist, obwohl dies subjektiv so empfunden oder vorgegeben wird, um jemandem eins auszuwischen. Bei etlichen Arten von Querelen dürfte das Erfüllen von Erfordernissen durch den Umstand, dass die Kommunikation unter Nickname und nicht unter Realname stattfindet, erschwert sein. Insbesondere bei Tatbeständen, bei denen der Umstand, dass die Täter/innen die Tatobjekte identifizieren können und nicht nur einenen Nickname eines ansonsten nicht näher bestimmten Rechtssubjektes kennen/nennen, zu den objektiven Tatbestandsmerkmalen gehört.