Intime Fotos kann alles mögliche bedeuten.
Wenn auf den Fotos reale Personen zu sehen sind, etwa deine damalige Freundin, reicht deine Frage auch in die Thematik "Recht am eigenen Bild" hinein.
Es gibt dazu in der Wikipedia einen Artikel, in dem die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte erläutert sind.
Für unter Umständen zu gewärtigende strafrechtliche Rechtsfolgen siehe zB folgende Strafvorschriften:
Speicherung von Inhalten bei einem Dritten - zB auf einem seiner E-Mail-Server (POP3/IMAP) oder in seiner Cloud - halte ich bezüglich der Thematik der Verbreitung ohne Befugnis für keine geeignete Schutzmaßnahme. Schon gar nicht, wenn die Möglichkeit besteht, die Inhalte jederzeit (evtl nach Authentisierung) über ein Datenübertragungsnetz abzurufen. Ich kenne keinen über Internet durchführbaren Authentifizierungsprozess, der hundertprozentige apodiktische Gewissheit darüber verschaffen würde, ob eine sich authentisierende Instanz tatsächlich diejenige Instanz ist, die zu sein sie vorgibt.