Wer noch nie etwas vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gehört hat, kann für den Anfang vielleicht die Wikipedia als Informationsquelle nutzen:
Seite „Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 16. Dezember 2024, 11:29 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Jugendmedienschutz-Staatsvertrag&oldid=251295472 (Abgerufen: 16. Dezember 2024, 14:42 UTC)
Auf heise.de, unter https://www.heise.de/news/Jugendschutz-Ministerpraesidenten-beschliessen-Zwangsfilter-fuer-Betriebssysteme-10199425.html, kann man in einem Artikel vom 13. Dezember 2024 lesen, dass "Anbieter von Betriebssystemen künftig sicherstellen müssen, dass diese über eine 'Jugendschutzvorrichtung' verfügen. Ein solches Filtersystem, heißt es weiter, 'muss in einfacher, leicht zugänglicher und abgesicherter Weise aktiviert, deaktiviert und angepasst werden können'."
Kurz gesagt sollen Betriebssysteme von Rechnern (Tablets, Smartphones, Laptops, Notebooks, Desktop-PCs, ...) küftig wohl die Möglichkeit bereitstellen, für Benutzer, die sich auf den mit ihnen betriebenen Rechnern einloggen können, Altersangaben zu hinterlegen, die dann sowohl die Rechner selbst als auch mit dem Rechnern angesurfte Webseiten beherzigen sollen.
Die Rechner selbst zB insofern, als etwa ein nicht-jugendfreies Computerspiel von einem Account aus, für den eine jugendliche Altersangabe hinterlegt ist, nicht ausgeführt werden kann. Oder dass der auf dem Rechner installierte Browser einen von einem Bereitsteller von Web-Inhalten übermittelten nicht-jugendfreien Inhalt nicht anzeigt.
Webseiten insofern, als sie nicht-jugendfreie Inhalte gar nicht erst an Abrufer/innen übermitteln, wenn detektiert wird, dass die Session zur Verbindung mit der Webseite von einem Account gestartet wurde, für den eine jugendliche Altersangabe hinterlegt ist.
Was denkt ihr über dieses Unterfangen?
Was denkt ihr über die Art der Berichterstattung?
Da ist zB das stimmungmachende Stichwort "Zwangsfilter".
Interessante Detailfragen bleiben unklar:
Da steht zum Beispiel, dass Eltern oder andere Berechtigte im System eine Altersangabe einstellen können sollen, durch die das System ggfs in einen "Jugendschutzmodus" versetzt wird.
Aber es steht nichts darüber drin, wie die in der Jugendschutzvorrichtung hinterlegbare Altersangabe ggfs an Webseiten weitergegeben wird, die Inhalte an Abrufer/innen übermitteln,
Welche Daten über die Abrufer/innen können die Seiten sammeln? Werden Abrufer/innen genau identifiziert? Oder erfährt die Seite nur, dass die Session mit einem Rechner stattfindet, der gerade im Jugendschutzmodus läuft?
Wie sollen sich Webseiten verhalten, wenn sie mit einem Rechner verbunden sind, bei dem sie nicht detektieren können, dass es da eine Jugendschutzvorrichtung gibt, die konfiguriert ist?
Wie soll das Abschalten der Jugendschutzvorrichtung durch Berechtigte vonstatten gehen?
Wird man beim Anlegen von Benutzerkonten zur Altersangabe gezwungen und die Jugendschutzvorrichtung ist nur dann deaktiviert wenn das System berechnet, dass der am Rechner eingeloggte Benutzer alt genug ist, ohne Jugendschutz zu leben?
Soll die Jugendschutzvorrichtung des Betriebssystems von zur Abschaltung Berechtigten auch abgeschaltet werden können, ohne dass sie dazu in ihrem eigenen Admin-Account selbst eine Altersangabe machen müssen, bzw, ohne dass sie dazu ihren Administrationsaccount mit einer Altersangabe verknüpfen müssen?
Wie sollen sich Webseiten verhalten, wenn sie nicht detektieren können, ob auf Seiten eines Abrufers/Empfängers von Web-Inhalten eine Jugendschutzvorrichtung konfiguriert ist?
Was nützt das alles wenn Übermittler/innen von Web-Inhalten letztlich nicht sehen, wie alt eine Person wirklich ist, die sich über einen Account einloggt, für den eine Erwachsenen-Altersangabe hinterlegt ist?
Wie ist die Möglichkeit einzuschätzen, dass Jugendliche versuchen, Jugendschutzvorrichtungen zu unterlaufen, um an Inhalte zu kommen, und dabei erst recht kriminelle Energie entwickeln?
Soll auch Privates/Persönliches von der Jugendschutzvorrichtung erfasst werden? Wie soll mit der Möglichkeit umgegangen werden, dass jemand Jugendlichen nicht-jugendfreie Inhalte per E-Mail oder WhatsApp übermittelt?