sunny19876
Hallo auch,
deine Fragen/Punkte hast dir selbst schon beantwortet mit:
sunny19876 mein Sohn (15 Jahre) alt und ich bilden ein BG (Bedarfsgemeinschaft)
und weil er eben Minderjährig ist und ihr in einem Haushalt lebt/wohnt, muss dein Sohn eben auch bei Anträgen mit angegeben werden. Du bekommst ja wie du schreibst Grundsicherung, die hast ja auch nicht einfach so und automatisch bekommen sondern des wurde beantragt und da dürfte dein Sohn ja schon mit angegeben sein oder sollte es zumindest. Weil der Bedarf für dich alleine eben anders ist und mit deinem Sohn zusammen eben nochmal anders bewertet/berechnet wird. Eben in Bezug auf die Kosten wie Miete etc.
Sprich des bedeutet wenn die Miete mal steigt und nur du alleine berücksichtigt wirst, kann es sein: das a keine Anpassung beim Geld gibt sofern nicht auch da ne allgemeine Anhebung für alle vorgenommen wird oder b das die Anpassung geringer ausfällt weil dir alleine nicht soviel Wohnraum zugestanden wird und es wird dir eben nur für Wohnraum welcher dir zugestanden wird von der Größe her nen Anteil für die Miete gezahlt.
Wenn dein Sohn mit berücksichtigt wird, erhöht sich die zugestandene Wohnraumgröße und somit verändert sich der Bedarf und damit eben auch das was an zusätzlicher Aufwendung kommt vom Amt.
Ähnlich sieht es auch aus bei Bedarf für die Schule etc. manches wird direkt berücksichtigt, dafür wird dann für deinen Sohn nen eigener Betrag von Seiten des Amts berechnet und manche Dinge kann/muss man separat Beantragen.
Es kann durchaus sein, das sich bzgl. der zusätzlichen Zuwendungen nichts ändert aber auf jedenfall wird dein Sohn dann wenn bisher noch nicht geschehen berücksichtigt und sollte er auch nur nen geringer zusätzlicher Bedarf für deinen Sohn herauskommen, hast da noch andere Optionen wenn ne Monatskarte (Fahrticket) oder bei Eintrittspreisen in manchen Bereichen Vergünstigungen noch mit drin sind aber das hängt vom Wohnort mit ab welche Möglichkeiten es da noch geben kann.
MfG
princevon1980