Ich musste jetzt direkt googeln, weil es das früher gar nicht gab, dass man nur kirchlich heiratet - gibt es erst seit 2009. Aber wie det92 schon schrieb, das gute daran ist, dass Du da keinen Anwalt brauchst.
Denn familienrechtlich hat eine kirchliche Trauung keine Relevanz. Solang ein Paar nicht standesamtlich verheiratet ist, gilt es standesamtlich lediglich als verlobt. Man muss sich also auch nicht scgeiden lassen, um nach einem Beziehungsende einen neuen Partner heiraten zu können.
Ich vermute auch, dass der "Mann" (bzw. Verlobte) der TP ganz bewusst nur kirchlich heiraten wollte. So kann er sagen, dass ihr ja verheiratet seid, aber eigentlich hat es ja gar keine Relevanz. Jeder von euch kann jederzeit gehen ohne dem anderen irgendwas schuldig zu sein.
Wenn Dir also wirklich alles zuviel ist, dann würde ich an Deiner Stelle einfach gehen. Nsch dem, was Du so geschrieben hast, kann ich mir ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen, dass ihn das extrem verletzen wird..