wol496 Frage für einen Bekannten: kann er am Flughafen bei der Ausreise vom Zoll abgewiesen werden ? Oder kann dies auch bei der Einreise im Urlaubsland (z.B. Dom.Republik oder Thailand) passieren, dass er also sofort wieder zurück geschickt wird ?
elisa95 Entgegen allgemeiner Vermutung, darf die verurteilte Person auch in der Bewährungszeit das Land verlassen, also durchaus ins Ausland reisen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen dem Verurteilten aus bestimmten Gründen, wie beispielsweise einer besonders hohen Fluchtgefahr oder spezifischen Auflagen im Bewährungsbeschluss, eine Auslandsreise untersagt werden kann. Quelle: https://www.rechtsanwalt24.de/bewaehrungsstrafen/#:~:text=Mit%20Bew%C3%A4hrungsstrafe%20ins%20Ausland%20reisen,also%20durchaus%20ins%20Ausland%20reisen. Ich würde an seiner Stelle bei der zuständigen Behörde nachfragen.