Hallo Ihr Lieben,
ich bin aktuell im Bewerbungsprozess für eine neue Stelle und hatte in diesem Rahmen ein Erst- und Zweitgespräch in einem Unternehmen (Unternehmen A) mit dessen Geschäftsführer. Er wäre auch mein Vorgesetzter in der Position gewesen. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon die Zusage bzw. ein Angebot für eine andere Stelle von Unternehmen B erhalten, wollte aber gerne noch das Zweitgespräch bei Unternehmen A führen, da ich diese Position sehr spannend fand.
Ich habe den Geschäftsführer in den beiden Gesprächen als sehr angenehm, ruhig und überlegt wahrgenommen. Dabei fand ich ihn darüberhinaus auch sofort optisch attraktiv. Ich habe das ihm gegenüber (zumindest nicht bewusst) nicht nach außen getragen. Er erläuterte mir am Ende des Zweitgespräches, wann er sich spätestens mit einem definitiven Feedback bei mir melden würde. Ich teilte ihm mit, dass ich noch in weiteren Gesprächen bin und mich baldmöglichst mit einer Entscheidung melde, damit er diese entsprechend in seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen kann. Er fragte mich dann wörtlich: "Darf ich Sie auch anrufen?" Ich habe mich über die Frage gewundert und ihm bestätigt, dass er mich selbstverständlich anrufen darf. Dafür hatte er ja meine Kontaktdaten in den Bewerbungsunterlagen erhalten.
Aus Gründen meiner persönlichen Situation (meine Eltern sind kurz hintereinander verstorben und ich benötige aktuell viel zeitliche Flexibilität) und der Stellenkonditionen habe ich mich für die Position in Unternehmen B entschieden. Zudem wäre es mir auch dauerhaft unangenehm gewesen, mit einem Vorgesetzten zu arbeiten, den ich derart anziehend finde.
Ich habe dem Geschäftsführer von Unternehmen A per E-Mail mitgeteilt, dass ich den Bewerbungsprozess nicht weiterführen möchte, da ich mich für die Anforderungen der Stelle noch nicht wieder fit genug fühle. Ihm waren die Todesfälle meiner Eltern bekannt. Gleichsam schrieb ich ihm auch, dass ich grundsätzlich gerne mit ihm und seinem Team gearbeitet hätte. Ich habe ihm, dem Team und dem Unternehmen noch alles Gute gewünscht.
Er bedankte sich darauf per E-Mail, dass ich ihm zeitnah Bescheid gegeben habe. Er sei sich sicher, dass ich die für mich passende Stelle finde. Eine verständnisvolle und nette Reaktion also. Der letzte Satz war für mich irritierend. Er schrieb:"Eventuell bis bald einmal ..."
Ich bin selbst Personalerin und habe sowohl auf Bewerber- als auch Interviewerseite viele Bewerbungsgespräche geführt. Aber so ein unkonkreter Satz ist mir bislang nie untergekommen. Eigentlich ist mit meiner Absage und seiner Kenntnisnahme unsere "Bewerbungsbeziehung" beendet. Wenn er gemeint hätte, dass ich mich gerne bei Gelegenheit erneut bewerben kann, hätte er das auch so schreiben können. Wir haben keinerlei gemeinsame berufliche Anknüpfungspunkte, kein gemeinsames Umfeld, Hobbies oder so. Dass wir uns im Alltag zufällig über den Weg laufen, ist ziemlich ausgeschlossen.
Ich muss dazu erwähnen, dass er in einer konservativen Branche arbeitet und es dort gerade für Menschen in hohen Positionen aufgrund der Compliance ungewöhnlich ist, über den Firmenaccount mit Externen zu lässig / auf vertrauliche Art zu kommunizieren.
Was denkt ihr, meint er mit "Eventuell bis bald einmal ..." Was meint er mit diesen Auslassungspünktchen? Ist das eine Art versteckter Frage, ob wir uns nochmal sehen? Oder interpretiere ich da etwas hinein?
Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, ihn zu fragen, was er damit meint. Aber ich wollte erstmal eure Schwarmintelligenz befragen.
Viele Grüße
mara_k