saskia81007hh
Hallo saskia81007hh!
In der Frage ging es um "Sex mit dem Partner". Gut, es ist offen, ob das der Lebenspartner oder der Fremdgeh- und Betrugs- und Heimlichkeitenveranstaltungspartner ist.
In zweiterem Falle würde ich aber nicht auf den Sex, sondern ggfs auf den Bruch des Versprechens/auf den Vertrauensbruch/auf den "Betrug" abheben. (Betrug in Anführungszeichen, nicht, um zu bagatellisieren, sondern, weil diese Art von Betrug nicht zu den unter §263 StGB (Betrug) subsummierten Tatbeständen gehört.)
Mit diesem "erwischt werden" verbinden viele die Vorstellung von einem vielleicht auch ins Exhibitionistische gehenden Kick, der dadurch entsteht, bei etwas aufreizend Ungehörigem gesehen zu werden. Das heizt das Kopfkino an, indem Sachen spektakulärer gemacht werden als sie eigentlich sind.
Das andere ist, dass den Leuten anerzogen wird, bei der Vorstellung, jemand könnte mitkriegen, dass sie Menschen sind und als solche auch sexuelle Gelüste haben, die sie gar womöglich hin und wieder auch ausleben, auch Beklemmung und Scham zu empfinden.
Und ich sehe halt nicht ein, warum ich Beklemmungen haben soll, wenn ein anderer den Fauxpas begeht, in etwas hineinzuplatzen, ohne dass ich viel dafür kann.
Mit freundlichem Gruß
Cattleya