Ich war damals unter 14 Jahre alt. Mich hier im Internet in Schriftform auch für Personen unter achtzehn Jahren zugänglich über die sexuellen Handlungen auszulassen, die ich damals an mir selbst vollführt habe, ist mir spaßeshalber zu riskant, denn auch das verstößt gegen § 184 und § 184b StGB.
Diejenigen, die den Hang haben, in einem Internetforum zu explizit zu schreiben, in dem auch Minderjährige mitlesen ohne zum expliziten Schreiben aufgefordert zu haben, sollten sich dringend § 184 Abs. 1 Nr. 1 und 6 StGB zu Gemüte führen, um zu begreifen, wie sehr sie sich dabei aus dem Fenster lehnen, sofern jemand es darauf anlegt, sie zu idetifizieren.
Und sich mit der Frage befassen, wann überhaupt für wen die Verjährung beginnt, wenn man anderen, nämlich den Plattformbetreibern, die Kontrolle darüber überlässt, wie lange die Inhalte, die man durch Posten an eine öffentliche Internetplattform zugänglich macht, dort zugänglich bleiben.
Sorry wenn ich wie eine Spielverderberin klinge, aber diese Gesetzesparagraphen, die da wie Damoklesschwerter über einem hängen, ohne dass es jeder/jedem bewußt ist, habe nicht ich gemacht.