Hm....
schwierige sache, gibt es denn niemanden in deiner berufsschule oder bei der zuständigen anwaltskammer, der für die ausbildungsregelung zuständig ist?
generell ist dein chef im recht,
und wie die omas schon so schön sagten,
lehrjahre sind keine herrenjahre,
dir wird wohl, im sinne eines guten betriebsklimas nichts andres übrig bleiben, als dich nach den wünschen deines chefs zu richten,
mein rat wäre allerdings, dich an die für deinen ausbildungsbruf zuständige kammer zu richten, dort muss es jemanden geben, der für soetwas im zweifelsfall zuständig ist.
lg und viel glück!!!