Du musst nicht für ausreichende Trittschalldämmumg sorgen ...
Hallo Rine,
Du als Mieterin musst nicht für ausreichende Trittschalldämmung sorgen. Das ist einzig und allein die Aufgabe Deines Vermieters.
Auch würde ich mir deshalb nicht zuviele Sorgen machen, die Nachbarin wohnt doch schon länger im Altbau. Oder? Euer Vormieter hat sich sicher auch durch die Wohnung bewegt und vielleicht gab es dort den gleichen Stress.
Vielleicht kannst Du über Nachbarn was rausbekommen.
Wenn Deine "Untermieterin" sich bei der Verwaltung beschweren will, lass sie, denn es kann Euch niemand verbieten, durch die Wohnung zu laufen.
Wenn Du schlichten möchtest, würde ich mich an Deiner Stelle mit der Frau zusammen setzen und vielleicht besprechen, ob ihr Euch wegen dem Problem zusammen an die Hausverwaltung wendet.
In Altbau Häusern bestehen oft solche Probleme. Nur sagt das Gesetz dort glaube ich auch aus, dass die zugelassenen Trittschall-Lärmwerte sich nach dem Baujahr richten. D.h. das in einem Altbau ein anderer Richtwert zugelassen ist, als in einem Neubau.
Ich glaub, dass Deine Nachbarin wenig Chancen hat, überhaupt irgendwas zu verändern.
Ich kenne das Problem in Altbauten aus eingener Erfahrung. Nur sind unsere Nachbarn auch häufig mit Stöckelschuhen durch die Wohnungen gelaufen. Solange sie das jedoch nicht nachts taten, habe ich mich deshalb nie so richtig gestört gefühlt.
Wenn ihr sogar dick gepolsterte Schuhe anzieht, um den Lärm zu mindern, kann ich mir vorstellen, dass ihr vielleicht eine etwas überempfindliche Nachbarin habt und das Problem nicht bei Euch liegt.
Gruss, Ivy