Hallo,
waren bis zu einem warenwert von insgesamt 175 euro (regel-freibetrag)sind zollfrei. goldlegierungen und - plattierungen in unbearbeitetn zustand oder als halbzeug werden von den regelunge der einfuhrabgabenfreiheit im reiseverkehr nicht umfasst und sind daher abgabenpflichtig. nicht abgabenfrei ist eine teilbare ware (zb. ein einziges schmuck-oder kleidungsstück oder ein einziger teppich), deren wert die angegebene wertgrenze übersteigt. die einfuhrabgaben werden dann nicht nur von dem den freibetrag übersteigenden wertanteil, sondern vom vollen wert erhoben. der wert einer unteilbaren ware kann auch nicht auf mehrere personen umgelegt werden. acuh waren, die du in einem drittland (zb usa) aus zwingendem anlass gekauft hast oder dort sogar schon benutzt hast, sind nur im rahmen der vorstehenden reisefreigrenze abgabenfrei.
also, wenn du teure sachen kaufst, musst du durch den roten bereich gehen und deine gekauften waren anmelden.
dafür fallen dann zoll und einfuhrumsatzsteuer an. der zollsatz richtet sich nach der ware und der einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 16 %. gehst du trotzdem durch den grünen bereich und wirst erwischt, kommen die abgaben trotzdem auf dich zu und dir wird noch ein strafverfahren angehangen.
ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
tschööö