an0N_1253990799zAusnahmebewilligung
hallo
die ausnahmebewilligung bekommst du nach mind. 6 berufsjahren ,als friseurin ,außerdem solltest du in einer leitenden position gearbeitet haben.
das setzt auch ein bestimmtes alter voraus.
in diesem fall braucht man keine fertigkeitsprüfung ,da vorausgesetzt wird das man das kann.
wen man eine ausnahmebewilligung bekommt kostet das nichts ,bis auf die eintragung in die handwerksrolle, ist dann pflicht.
das waren bei mir 250 euro,danach bist du in die handwerksrolle eingetragen und mitglied.
die mitgliedschaft kostet nat.man zahlt jeden monat an die handwerkskammer.
falls du die oben genannten voraussetzungen nicht erfüllst mußt du eine fertigkeitsprüfung ablegen ,die kostet um einiges mehr.
also ausnahmebewilligung und fertigkeitsprüfung sind 2 versch. paar schuhe.
ich muß aber anmerken das dies immer aufs bundesland ankommt,in manchen wirds einem sehr schwer gemacht(z.b.hamburg) ,die lehnen das von vornherein ab wenn du nicht aus dem beruf kommst.
in anderen ists etwas lockerer.
wenn du aber nicht in die handwerksrolle eingetragen bist kann dir bei strafe das gewerbe verboten werden ,kann bis zur zwangsabmeldung gehen ,so zumindest ist es bei uns.
das hat nichts damit zu tun ob du angemeldet bist ,also auch eine steuernummer hast,oder das ganze nicht ofiziell ,also schwarz machst.
ich weis nur von einigen kolleginnen das z. zeit sehr genau kontrolliert wird ob man das gewerbe auch ausüben darf.
finde das pers. nicht schlecht da ich es nicht einsehen kann das gerade in diesem bereich viele unterwegs sind die das so nebenher machen und dann ihre verlängerungen anbieten,von tuten und blasen keine ahnung haben und ja so suuuuuper günstig sind,denn unterm strich verdient so jemand mehr ,da ja keine abgaben gezahlt werden .
das nachsehen haben dann die kunden wenns schief läuft.
ganz witzig ists wenn du aus einem eu ausland kommst,da wirds einem ganz leicht gemacht.
ist schwachsinn ,und ich verstehe das auch nicht ,ist aber so.