:MAL:
das stimmt nicht.
bei geteiltem sorgerecht bei eheleuten besteht auch gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht. dein mann hat ein mitspracherecht.
wenn du es auf eine gerichtsverhandlung ankommen lässt wird zum wohle des kindes entschieden, wo ist der lebensmittelpunkt, was wäre für das kind am besten.
das sollte auch von deiner seite her der wichtigste aspekt sein.
diese reife solltest du besitzen und daran denken, dass ein kind beide elternteile braucht.
man ist in der verantwortung seine eigenen wünsche dem wohlergehen eines kleinen kindes unterzuordnen.