Was is daran neu?
das is doch alles n alter hut.
soweit ich weiß is das doch dieses gewaltschutzgesetz - und das is seit fast vier jahren (seit 1.1.2002) inkraft.
außerdem is es soweit ich weiß ein bundesgesetz (= nich nur neuerdrings ein gesetz in niedersachsen).
auch schünemanns jünger praktizieren das schon länger!
und schon bei der entstehung des gesetzes war das ja die große diskussion, dass dadurch in der rechtspraxis das rechtliche kräftevehältnis mal wieder einseitig zugunsten der frau verschoben wird und -weil da willkürliche ermessensentscheidungen der einzelnen polizisten zugrunde liegen- mißbrauch tür und tor geöffnet sind.
und das hat sich ja in den vergangenen jahren bestätigt. für die polizisten ist fast immer der mann der bösewicht, der gehen muss (selbst dann, wenn er selbst die polizei gerufen hat).
aber wenn man da normalerweise was gegen sagt wird man müde belächelt - von mann und frau. erst wenns mal wirklich jemanden trifft, sind sich die (betroffenen) leute bewusst, was so in unserem "rechts"staat (ob wir das im materiellen sinne sind, wage ich zu bezweifeln) abgeht und man wird auch mal von jemandem erstgenommen mit seiner kritik.
warum werden die leute immer erst einsichtig, wenns zu spät is?
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Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG)
aktuelle Fassung: 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3513)