lena56Der Staatsanwalt interessiert sich für einen strafrechtlichen Tatbestand. Wenn der nicht vorliegt, kann er kein Strafverfahren einleiten. Für die Polizei ist die Sicht auf die Thematik dieselbe. Ich wurde vor vielen, vielen Jahren gestalkt. Die Polizisten teilten mir damals mit großem Bedauern mit, dass sie keine Handhabe für einen derartigen Sachverhalt hätten (heute ist das anders), dass mir der Mann gewissermaßen (und perverserweise) etwas tun müsste, damit die Polizei einschreiten könne. Ungefähr gleich stelle ich mir das aus der Sicht der Polizei oder des Staatsanwalts vor: Man hat kein Instrument, diesem Vorgehen ein Ende zu bereiten.
An deiner Stelle würde ich mir den Gang zum Rechtsanwalt leisten, denn vielleicht kann man zivilrechtlich etwas herausholen. Zivilrechtlich kann man manchmal anders argumentieren und man kann Menschen oft einfach auch durch Angriffsflächen, die sie bieten, lästig werden.
Wenn man davon ausgeht, dass du im Vollbesitz deiner geistigen bist, so muss man deine freiwillig geäußerten Willensbekundungen und deine Handlungen ernst nehmen. Vielleicht aber kann man damit argumentieren, dass du Dinge getan oder Zustimmungen erteilt hast, weil dir nicht alle Informationen vorlagen. Ob sich hier eine Angriffsfläche, mit anderen Worten ein Ansatzpunkt für eine Argumentation bietet, die deinem Ex gefährlich werden kann, das kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen. Ich will dir keine falschen Hoffnungen machen, aber ein Rechtsanwalt, der mit dir überlegt, ob auf zivilrechtlichem Weg etwas eingeklagt werden kann, ist nicht dasselbe wie ein Staatsanwalt (nur falls dir das nicht klar war, ich will dich nicht belehren). Wenn du daher nicht in der Situation bist, dass du sehr genau mit deinem Geld wirtschaften musst (oder falls du eine Rechtsschutzversicherung hast), würde ich mir einen Termin bei einem guten Rechtsanwalt gönnen - auch auf die Gefahr hin, dass nichts dabei herauskommt.