Wir leben hier in einem Land, wo man in dieser Beziehung viel Gerechtigkeit erfährt.
Pflichten und Rechte für das Autofahren lernt man teils in der Fahrschule und über weiteres erkundigt man sich selber.
Unfallschadensbericht gegenseitig unterschrieben - kann man bei einem Bagatellschaden machen.
Ansonsten muss die Polizei hinzugezogen werden, die in Bezug auf die Schuldfrage dann weitestgehend den Sachverhalt klärt.
Danach telefoniere ich mit meiner eigenen Versicherung, dass es einen Schaden gibt, den ich selber nicht verursacht habe. Der Schadens- und / oder Polizeibericht wird übersendet und in der Regel kommunizieren jetzt die beiden Versicherungen miteinander. Oft wird jetzt ein Kostenvoranschlag durch einen Sachverständigen gefordert.
Ist alles soweit geregelt, dann bekommst du die Freigabe das Auto reparieren zu lassen.
Du gehst zur Fachwerkstatt - dort hinterlässt du die Schadensfall-Nr. und Versicherung, sowie den Kostenvoranschlag. Die Fachwerkstatt regelt grundsätzlich die Angelegenheit - wenn die zu blöd dafür sind, dann musst du es über deine Versicherung regeln.
Dreimal Lackieren und 7000€ spricht nicht für eine Fachwerkstatt ... irgendwas an Kostenübernahme unterschreiben ... sich zeitlich unter Druck setzen lassen ... über soviel Unbedarftheit bin ich sprachlos.
Als allererstes rufst du bitte bei deiner Versicherung an und lässt dich beraten. Dann Mitglied beim ADAC? Wenn ja, auch dort beraten lassen.
Solltest du selber nicht in der Lage sein, diese Sachverhalte zu verstehen, dann binde jemanden aus deinem Freundes-/Bekanntenkreis ein, der dazu in der Lage ist.
Es muss klar sein, dass die Anwaltskosten später nicht von dir zu tragen sind, sondern durch den Schadensverursacher, der sich weigert oder dessen Versicherung sich weigert den Betrag zu begleichen. Deine Werkstatt muss hierbei die Leistung offen darlegen. Meines Erachtens wird ein Schadensgutachten nicht auf 7000€ kommen, denn ein solches Gutachten steht noch aus. Der Anwalt muss darauf bestehen, dass dieses Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erfolgt, der von deiner Seite gewählt werden darf und die Kostenübernahme geteilt wird.
Das wird richtig schwer ... ich hoffe einiges liegt schon vor oder ist den Versicherungen bekannt.
Auch mit der Werkstatt wirst du noch viel Ärger haben, denn da stimmt was nicht!