Hallo,
bis keine Gefahr mehr bei ihm besteht und er dies glaubhaft versichern kann. Erschwerend kommt ein bereits unternommener Versuch hinzu. Das heißt natürlich, dass es nicht nur um Stabilisierung gehen wird sondern auch das Problem bzw. die Erkrankung dahinter behandelt wird. Ich vermute, er ist vorübergehend in eine Psychiatrie eingeliefert, wo ein richterlicher Beschluss ausgestellt wird/wurde. Eine Frage wird vermutlich sein, ob er aus einem geschützten Bereich in einen anderen Bereich wechseln kann, bevor über Entlassung nachgedacht werden kann.
Hat er die Trennung von dir als Grund angegeben für sein Vorhaben?
Warum fragst du, wie lange er bleiben muss? Vielleicht tut ihm der Kontakt zu dir nicht gut?
LG Sis