Was töpfert ihr da denn so?
Solltet ihr in eurer Keramik noch Elektrik/Elektronik verbauen und das ganze verkaufen, dann habt ihr noch sehr viel mehr zu beachten als die DGUV V3.
Letzten Endes seid ihr dann als In-Verkehr-Bringer für die elektrische Sicherheit, Verträglichkeit und Konformität von eurer Töpferwaren verantwortlich.
Das schließt Tausende Seiten an Normen und Vorschriften ein, sowie eure persönliche unbeschränkte Haftung im Schadensfalle (2 Leute können keine GmbH oder AG gründen). Weiter braucht ihr Fachpersonal das sich mit der Elektrik auskennt.
Falls ihr nichts dergleichen in die Keramik einbaut und euer Freund mit "die Gerätschaften" eure Arbeitsgeräte meint, dann hat er teilweise recht.
Der Arbeitgeber muss mit verschiedenen Maßnahmen (u.a. laut Arbeitsschutzgesetz) dafür sorgen das Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeit nicht gefährdet, verletzt oder getötet werden. Bei Elektrizität regelt das unter andrem die DGUV V3.
Es kommt also auch darauf an, wie ihr euch euer Geschäft aufbaut.
Habt ihr keine Arbeitnehmer, dann seid ihr als Chefs für euer Handeln selbst verantwortlich und haftet für euch selbst.
Ein Einzelunternehmer ist da erst mal fein raus.
Heißt aber nicht, das ihr durch schadhafte oder ungeprüfte Arbeitsgeräte eurerseits zivil- wie strafrechtlich nichts zu befürchten hättet (beispielsweise weil euer Ofen einen Brand ausgelöst hat). Das hat hiermit nichts zu tun.
DGUV ist rein Arbeitnehmerschutz
LG