Hallo eididu,
zunächst muss ich det92 rechtgeben: in solchen Fällen wäre der Weg zum Anwalt richtig, um sich umfassend beraten.
Ob überhaupt Trennungsunterhalt geschuldet ist, hängt von der Höhe eurer jeweiligen Einkommen, aber auch unterschiedlichen anderen Faktoren ab. Man kann also pauschal gar nicht sagen, ob du ihr oder sie nicht vielleicht sogar dir Unterhalt schuldet. Nach der Scheidung spielen im nachehelichen Unterhalt dann auch wieder andere Faktoren eine Rolle.
Bzgl. des Kindesunterhalts ist als Vorfrage überhaupt erst einmal zu klären, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Unterhalt für minderjährige Kinder leistet das nicht-betreuende Elternteil als betreuende Elternteil. Bei euch scheint ein sog. Wechselmodell vorzuliegen, bei dem auch wieder geguckt werden würde, ob aufgrund eurer unterschiedlichen Einkommen eine Ausgleichszahlung vorzunehmen ist, da sich ein klarer Lebensmittelpunkt bei einem wöchentlichen Wechsel nicht ergibt. Ab der Volljährigkeit zahlt ihr dann ebenfalls abhänging von euren Einkommen an das Kind Unterhalt.
Ich würde in deinem Fall also sagen: Ohne konkrete Zahlen lässt sich die Frage nicht beantworten und aufgrund der vielen zu beachtenden Faktoren solltest du einen Anwalt (noch besser Fachanwalt für Familienrecht) zu Rate ziehen.
Viele Grüße
lovely0435