> Bei Snapchat ist es auch so das man Bilder nur 1x ansehen kann und dann nicht mehr, somit kann man sie auch nicht Speichern und Screenshots würde der Gegenüber ja merken so das keine gemacht wurden.
Eine Möglichkeit wäre, zwei Geräte zu verwenden - eins, um den Snapchat durchzuführen, ein zweites, um damit zu filmen, was während des Snapchat auf dem ersten Gerät angezeigt wird.
Im übrigen ist es wichtig, Tatbestände richtig zu benennen wenn man weiterkommen möchte.
Dein Beitrag steht unter der Überschrift "Sexuelle Belästigung".
Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach StGB §184i setzt jedoch voraus, dass die Belästigung in einer körperlichen Berührung einer anderen Person in sexuell bestimmter Weise besteht.
Körperliche Berührung einer anderen Person ist beim Versenden von Dickpics nicht gegeben.
Was aber erfüllt ist, ist der Straftatbestand der Verbreitung pornographischer Inhalte nach StGB §184, Absatz 1 Nr. 6 .