Du kannst dich natürlich auch ohne sein Einverständnis scheiden lassen, das ist dafür nicht nötig.
Wenn du in Deutschland lebst und keinen Ehevertrag unterschrieben hast, der Gütertrennung vereinbart hat, dann gibt es die sogenannte Zugewinnregelung. Das bedeutet, dass jedem Ehepartner bei der Scheidung die Hälfte jenes Zugewinns gehört, der in der Ehe erwirtschaftet wurde.
Dabei werden Anfangsvermögen und Endvermögen beider Ehepartner gegenübergestellt und die Differenz hälftig geteilt. Bestimmte Vermögenswerte wie Schenkungen oder Erbe gehören dem Ehepartner alleine, der sie bekommen hat und daher werden diese dem Anfangsvermögen zugerechnet, also nicht geteilt.
Wenn du nie gearbeitet hast, kannst du auch Trennungs- und später Ehegattenunterhalt beantragen. Für eine gewisse Zeit wirst du den wahrscheinlich auch bekommen, aber nicht ewig, wenn du arbeitsfähig bist und keine Betreuungspflichten hast. Man muss dir aber schon zugestehen, einen Job erstmal finden zu können.
Wichtig ist also, dass du sofort auf Job- und Wohnungssuche gehst und dann die Scheidung beantragst. Bevor die Ehe dann geschieden wird, muss erst einmal das Trennungsjahr abgewartet werden.
Lass dich von einem guten Anwalt, der auf Scheidungen spezialisiert ist, beraten.