Ich weiß nicht wie deine Situation ist, deswegen kann ich nur schreiben, was es für Möglichkeiten gibt, wenn der Partner/in einfach nicht mehr ertragbar wäre und man sich rasch trenne will.
Erst mal bestimmen wie ich mich trenne. Wenn man noch einigermaßen mit ihm reden kann, mitteilen das ich mich trenne. "Ich ziehe aus bis dann und dann, du bist der Vater des Kindes kannst sie natürlich jederzeit sehen, wir regeln noch folgende Dinge..." Aber bis zu dem Gespräch solltest du alles geregelt haben: Neue Unterkunft usw.
Falls du sofort raus willst, alles vorbereiten, ebenfalls mitteilen und sofort raus. Er ist der Vater des Kindes, also muss er wissen, dass du ihm das Kind nicht entziehst. Nur weil es zwischen euch nicht gut läuft, heißt das nicht das er das Kind nicht sehen darf. Jemand sollte aber bereitsstehen, so eine Situation kann auch eskalieren.
Die Nacht und Nebel Aktion, er kommt nach Hause und findet die Wohnung leer wieder... wäre schon heftig. Das macht man wohl bei Typen, die echt sch**se sind und mit denen man gar nicht mehr reden kann ohne das die negativ aus sich rauskommen.
Wohnung:
Miete oder Eigentum?
Falls ihr zur Miete wohnt, checken auf wem der Vertrag läuft. Falls gemeinsam, fristgerecht kündigen. Die Miete musst du aber bis dahin anteilig weiterzahlen.
Falls der Mietvertrag auf dich läuft, kannst du bleiben und er gehen.
Eigentum nur über einen Anwalt regeln. Falls du eine Rechtsschutz Versicherung hast, gibt es ein kostenloses Erstgespräch. Aber da nur die Fakten nennen: wer was nachweislich beigetragen hat zum Hauskauf. Wer steht in Grundbuch, wer hat wie viel als Anzahlung geleistet, wie lange wohnt ihr schon drin.
allgemein, auch wenn es mies lief zwischen euch - muss das fair laufen.
Konto:
Bei einem gemeinsamen Konto, mach dir erstmal ein neues. Alle Disponenten deine neue Bankverbindung mitteilen. Zahlungseingang und -Ausgang.
Bei den Zahlungsausgängen solltest du schauen, ob irgendwas auf deinen Namen läuft, was ihm gehört: Finanzierung, Handy, Auto, usw.
Unterhalt / Kindergeld:
Beim Jugendamt den Unterhalt beantragen. Die fordern das beim Vater ein. Du erhältst in der Zeit einen Unterhaltsvorschuss.
Kindergeld auf dich umstellen
Wohnungsgeld für Alleinerziehende beantragen. Da musst du dich erkundigen, ob du die Kriterien erfüllst.