roswitaDie Stadt Göttingen hat eine Abteilung, die sich "Sportausschuss" nennt. Die Stadt Göttingen betreibt dieses Bad. Die Stadt Göttingen ist also der "Chef" des Sportausschusses und hat außerdem das Hausrecht in diesem Bad, darf dort also zB Haus- und Badeordnung etc festlegen und auch darüber bestimmen, wie gewirtschaftet werden soll.
Die Stadt Göttingen (bzw die dafür zuständigen Behördenmitarbeiter/innen) hat festgestellt, dass die öffentliche Diskussion übers Oben-Ohne-Baden in ihrem Freibad Wellen schlägt. Die Stadt kam zu dem Schluss, dass sie sich damit befassen muss und stellte sich die Frage, welche ihrer Abteilungen sich damit befassen soll. Die Stadt Göttingen kam auf die Idee, dass die Leute von ihrem Sportausschuss sich überlegen sollen, wie man am besten auf die öffentliche Diskussion reagiert. Auch so von wegen Vermeidung von Image-Schäden. Der Sportausschuss hat sich was überlegt, und zwar, dass man ja mal bis August ausprobieren könnte, ob die öffentliche Diskussion sich beruhigt wenn man die Haus- und Badeordnung ändert und Samstag/Sonntag allen Menschen, also auch Frauen, erlaubt, oben ohne zu baden. Der Sportausschuss hat also seinem Chef, der Stadt, seine Überlegungen dazu unterbreitet, wie die Stadt am besten auf die öffentliche Diskussion reagiert. Die Stadt hat gesagt: "Gut, dann probieren wir das mal aus".
Ein (Gerichts-)Urteil oder sonstwie eine für andere Betreiber von Bädern verbindliche Regelung ist das nicht.
Die derzeitige Regelung in Göttingen sagt nichts darüber aus, was man in anderen Bädern darf und was nicht.
Außerdem ist sie meines Wissens erstmal bis August befristet, was darauf hindeutet, dass es sich um ein Experiment handelt und man erstmal sehen will, ob das gut geht, zB ob die Leute sich benehmen oder ob durch diese Regelung Probleme entstehen, bevor man etwas längerfristiges beschliesst. Oder das auch nur gemacht hat, damit die öffentliche Diskussion sich beruhigt, und dann die befristete Regelung einfach auslaufen lässt, sodass sang- und klanglos alles wieder beim alten ist.
Die Betreiber anderer Bäder dürfen in Wahrnehmung ihres Hausrechts die Dinge für ihre Bäder anders regeln.
Die derzeitige Rechtslage gibt nicht her, dass zB jetzt alle Frauen für immer das Recht hätten, in jedem öffentlichen Bad oben ohne zu baden.
Ich werte die Rechtslage nicht. Ich erkläre sie nur. Weil ein falsches Bild von der Rechtslage dazu führen kann, dass man rechtliche Probleme bekommt. Ich bin unter anderem Mitglied in zwei FKK-Vereinen, hab da zwar keinerlei Ämter inne, aber ich nutze gerne die in diesen Vereinen vorhandenen Angebote und Möglichkeiten. Ich empfinde durchaus eine gewisse Solidarität mit Leuten, die sich gerne etwas freier bewegen möchten, und deshalb möchte ich nicht, dass solche Leute vermeidbare rechtliche Probleme bekommen, die im Endeffekt vielleicht dazu führen könnten, dass die Dinge noch restriktiver gehandhabt werden.