Geh SOFORT zu einem Fach-Anwalt für Erbrecht.
Wenn die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft verstrichen ist, und das ist hier ja offenbar der Fall, ist das ziemlich blöde.
Als letzter Rettungsanker dürfte nur noch ein Vorgehen nach 1954, 1956 BGB in Betracht kommen: Anfechtung der Annahme bzw. Anfechtung der Fristversäumnis.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, das Versäumen/Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist (also der Frist für die Erbausschlagung) anzufechten.
Haken hierbei - neue Frist, wieder nur sechs Wochen!!!
Bin nicht ganz sicher, wann hier Frist zu laufen begann.
Ich denke - ohne Gewähr!!! - ab dem Zeitpunkt, in welchem dir mitgeteilt wurde, dass du zur Ausschlagung eine familienrechtliche Genehmigung benötigt hättest, in dem dich also das Schreiben erreichte, dass dir mitteilte, dass die Erbausschlagung nicht rechtskräftig ist.
Verschwende hier bitte keine weitere Zeit damit zwischen Familiengericht und Nachlassgericht hin und her zu rennen.
Vorrangig dürfte jetzt die Einreichung der Anfechtung sein.
Wenn du auf die Schnelle keinen Anwalt hast/findest, kannst du die Anfechtung formlos auch selbst erst mal machen.
Einfach hin zum Nachlassgericht, und dort zu Protokoll der Geschäftstelle einfach diktieren, die sollen aufschreiben: >>>hiermit fechte ich - zur Fristwahrung - die Annahme der Erbschaft bzw. das Versäumen der Ausschlagungsfrist an.
Begründung erfolgt zeitnah.<<<
(Kannst du natürlich auch selbst schreiben, dann gib es aber direkt dort an und lass dir den Eingang bestätigen).
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass du die Sache im Sinne deiner Tochter klären kannst.