Liebe jurastudi,
es tut mir leid zu hören, dass deine Ehe so ein frühes Ende gefunden hat.
Zu deiner Frage: einvernehmliche Scheidungen sind eigentlich immer günstiger und schneller, das Gericht hat dann ja weniger „Arbeit“ mit euch. Um die Scheidungskosten zu senken, wäre es also am besten, wenn ihr euch noch einmal zusammensetzt und eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließt. Darin klärt ihr dann im Wesentlichen, wer im Falle von Kindern das Sorgerecht bekommt, wer von wem Unterhalt bekommt und wie ihr euer Vermögen und den Hausrat aufteilen wollt. Theoretisch ist das auch mündlich möglich, aber schriftlich ist immer sicherer, falls es doch noch einmal Streit gibt. Vor Gericht wird dann nur noch die Scheidung festgestellt. Euer „Glück“ durch die schnelle Scheidung ist, dass ihr den Versorgungsausgleich nicht durchführen bzw. extra ausschließen müsst. Der wird von dem Gericht bei einer Ehedauer unter 3 Jahren nur auf Antrag durchgeführt, auch hier spart ihr also Zeit und Geld.
Ihr müsst nur aufpassen: bei bestimmten Regelungen müsst ihr eure Vereinbarung notariell beurkunden lassen. Dazu gehören der Zugewinnausgleich, die Übertragung von Immobilieneigentum, der nacheheliche Unterhalt und der Verzicht aufs Erbe. Für diese Beurkundung müsst ihr auch wieder etwas zahlen, aber das ist immer noch deutlich günstiger, als sich darüber vor Gericht zu streiten.
Ich wünsche dir/euch alles Gute!