saskia81007hhIst mir eigentlich egal wie du es hältst, aber ich nehme mir das Recht der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern zu Anlass, mit unbedeckten Oberkörper die Einrichtungen zu nutzen.
Das gilt zumindest für städtische Einrichtungen, welche mit öffentlichen Geldern gefördert bzw. erbaut wurden. Sollte die Badeordnung diesbezüglich von der Gleichstellung zwischen Mann und Frau abweichen, so ist diese als nicht verbindlich zu betrachten!
Das ist natürlich nicht auf private Einrichtungen übertragbar, hier gilt das Hausrecht!
Aus vorgenannten Gründen werde ich auch weiterhin die öffentlichen Badeeinrichtungen meiner Heimatstadt so nutzen, wie ich es für richtig halte und verantworten kann. Ein knapper Microstring bedeckt die primären Geschlechtsteile des Körpers in geigneter Form, zumindest bei meinem Body!
Im Übrigen sind die Baderegeln im Allgemeinen veraltet und selten halten diese einer rechtlichen Überprüfung stand, siehe Göttingen, dort wurde zwischenzeitlich das Badeverbot für Frauen mit unbedeckten Oberkörper aufgehoben!
:)