det92Natürlich ist es merkwürdig, aber nicht unmöglich.
In der Schweiz wurde eine Frau verurteilt, die den Email-Account ihres Ex-Partners gelesen hat:
"Wer in ein fremdes E-Mail-Konto eindringt und Mails mitliest, macht sich strafbar – auch wenn das Passwort für den entsprechenden Account ganz zufällig gefunden wurde. Dies hält das Bundesgericht in einem Leiturteil fest." Das geht unter unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem.
Nichts ist unmöglich ;). Man sollte halt bei Vorschlägen, die sich juristisch in der Grauzone bewegen, etwas vorsichtig sein. Und meistens lernt man den Partner oder zukünftigen Ex-Partner erst bei solchen Vorfällen richtig kennen.