Also im Allgemeinen setzt man eine Frist von 14 Tagen, danach erfolgt eine weitere Aufforderung die Sachen ab zu holen mit einer Frist von 14 Tagen.
Sollte der jenige sich bis dahin nicht gemeldet haben, würde ich einen Anwalt einschalten und klage erheben.
Sollte es zu einer Gerichtverhandlung kommen, muss der Besitzer der Sachen den Rechtsstreit bezahlen.
Sollten noch fragen sein, einfach PN an mich
Lg Sabine