Bei welcher von Chiropraktiker/inne/n durchgeführten Behandlung ist man/frau obenrum nur mit einem Handtuch bedeckt? Meistens liegt man auf dem Handtuch unt trägt Unterwäsche/kurze enge Kleidung.
Sei es drum.
Der in der Sachverhaltsbeschreibung erwähnte nette Chiropraktiker befindet sich rechtlich auf dünnem Eis:
StGB §174c
Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einer dritten Person bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einer dritten Person bestimmt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Fragen:
Stellt der Kuss auf den Hals eine sexuelle Handlung dar, die unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vorgenommen wurde?
Wie ist der Likörkonsum zu bewerten? Als eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung ? Als eine einverständliche Fremdgefährdung? Wer hat das Geschehen beherrscht? Der Chiropraktiker oder die Patientin? Wie sieht es mit der Eigenverantwortlichkeit der Patientin aus? Wie sieht es mit der Garantenstellung des Chiropraktikers aus, dessen Handeln nicht darauf gerichtet sein darf, der Patientin zu schaden/bei der PAtientin Schaden inkauf zu nehmen?
Ist der besagte Chiropraktiker Arzt?
Falls ja: Stehen seine Handlungen in Einklang mit der Deklaration von Genf/dem Genfer Gelöbnis, welches nach einigen Änderungen in den letzten Jahren derzeit (Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/International/bundersaaerztekammer_deklaration_von_genf_04.pdf) lautet:
Deklaration von Genf/Das ärztliche Gelöbnis
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
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Auch heutzutage noch muss man mit allem rechnen:
https://www.n-tv.de/panorama/Vergewaltigender-Narkose-Arzt-muss-in-Haft-article22839430.html
https://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-missbrauch-von-patientinnen-fast-acht-jahre-haft-fuer-bamberger-chefarzt-1.3209075
https://www.welt.de/vermischtes/plus235431050/Missbrauch-im-Krankenhaus-Der-Arzt-gab-ihr-etwas-Schoenes-zum-Einschlafen.html