Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Baurecht nehmen.
Selbst oder durch den Anwalt eine sog. Untätigkeitsklage (75 VwGO) erheben.
Behörden sind verpflichtet, Anträge binnen angemessener Frist zu bescheiden.
Hat eine Behörde drei Monate vergehen lassen, ohne - ohne hinreichenden Grund - tätig zu werden, so kann der Antragsteller Klage zum Verwaltungsgericht erheben, mit dem Ziel, die Behörde zu einer Bescheidung/Bearbeitung des Antrages zu zwingen.
Ich würde mich aber tatsächlich zumindest anwaltlich beraten lassen. Mitunter wird eine Behördenüberlastung nämlich als hinreichender Grund für die Verzögerung angenommen. Wie das bei deinem Freund in der Gegend aussieht, kann man von außen schlecht beurteilen. Da dürfte ein ortsansessiger Anwalt mehr Einblick haben.