"Mit seiner Stimme bestimmt der Wähler, im Falle eines Wahlsieges, welche Partei die neue Regierung bildet."
Genau genommen bestimmt der Wähler das nicht.
Das Ganze heißt Bundestagswahl - nicht Regierungs- oder Kanzlerwahl.
Man wählt, wie der Begriff ja deutlich sagt, den Bundestag bzw. die Mitglieder des Bundestages.
Den Kanzler wählt anschließend der Bundestag. Und da gibt es keine Regelungen, die sagen, dass nur der Wahlsieger einen Kanzler stellen dürfte. Kanzler, und damit Regierungschef, wird, wer die meisten Stimmen des Bundestages erhält..
Du liest dich so, als wärst du pro SPD.
Dann stell dir doch mal folgende Situation als Beispiel vor.
Nach einer Wahl ziehen nur Union, SPD und Grüne in den Bundestag.
Wahlsieger ist die Union, mit 45 Prozent der Sitze.
SPD wird nur Zweite, mit 30 Prozent.
Grüne Dritte, 25 Prozent.
Nach deiner Ansicht, dass der Wahlsieger die Regierung bildet, wäre hier die Union am Zug.
Aber was nützt ihr das, wenn weder SPD noch Grüne mit ihr zusammengehen wollen?
Sie hat selbst zu wenig Stimmen und kann damit aus eigener Kraft, keinen Kanzler wählen.
Und vorliegend ist es halt auch so.
Die SPD ist alleine nicht stark genug, sie braucht weitere Parteien.
Mir wäre auch die SPD, und eine Ampel lieber, als eine Unionsbeteiligung.
Aber wir können uns Gesetze und Rechtsstaat sparen, wenn wir nicht bereit sind, Regelungen (aufzustellen und) zu akzeptieren, die Allgemeingültigkeit besitzen, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall.