Wenn du ihm Schaden zugefügt hast, dann solltest du es zahlen und fertig.
Der er provoziert hat ist da nicht von Bedeutung, deine Absicht liegt auf der Hand!!
Wenn du ihm den Schaden nicht glaubst, dann gibt`s die Möglichkeit eines Gutanschtens, das kostet aber auch Geld...
Satzzeichen sind immer vorteilhaft. ;-)