"Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen sinkt in der Regel mit Eintritt in die Rente auf den Wert von nicht erwerbstätigen Schuldnern – nach Düsseldorfer Tabelle auf derzeit 880 Euro monatlich (Stand: 2016). Auch für Kinder ist nach der Scheidung Unterhalt auch vom Rentner zu zahlen."
Der Kerl muss doch echt nicht am Hungertuch nagen. Mit Mitte 50 noch ner deutlich jüngeren Fraue in Kind machen und dann aber nicht für dne Unterhalt aufkommen wollen. Pfui!
Oben steht: 880Eur ist sein Selbstbehalt. Da sind für mich noch 620Eur Luft nach oben. Wenn er aus den Eigentumswohnungen Einkommen erzielt wird das aber evtl auch angerechnet. Da kann er ja mal beim Jugendamt anfragen. Der Mindestunterhalt für Kinder in dem Alter ist derzeit 528Eur. Warum also sollte er nur 300Eur zahlen müssen, wenn er mehr hat und das Kind auch höheren Anspruch hat?
Von 880Eur wird er schon in seinen beiden Eigentumswohnungen leben können. Mit 100.000Eur auf der hohen Kante.