trompete1212Hallo Trompete,
grob gesagt bedeutet einvernehmlich, dass sich die Ehegatten bzgl. der Scheidungsfolgen nicht streiten. Das kann Zugewinn- und Versorgungsausgleich und auch Unterhalt betreffen.
Erheblich günstiger kann es deshalb sein, weil das Gericht weniger arbeiten muss und nur einer von euch einen Anwalt beauftragen muss. Dieser eine Anwalt ist verpflichtend vorgeschrieben, um einen Scheidungsantrag einreichen zu können. Wer also schnell einen Scheidungsantrag stellt und dem Anwalt dabei mitteilt, dass er oder sie sich einvernehmlich scheiden lassen will, kann auf diesem Wege 50% der Anwaltskosten sparen.
Wichtig zu wissen ist noch, dass derjenige, der den Scheidungsantrag nicht stellt (Antragsgegner), vor Gericht seine Zustimmung zur Scheidung signalisiert, damit es nicht zu Komplikationen kommt.
Grüße!