luluku1dann hast Du auch einen Arbeitsvertrag, rechtlich gesehen zumindest, auch wenn den nie einer nieder geschrieben hat ;)
Anwaltliche Beratung zum Arbeitsrecht gibt es auch für Dich kostenlos. Zumindest in der Basisversion. Bei Vereinen, Gewerkschaften o.ä., vllt. auch bei der ARGE.
Das Problem wird wohl eher sein, dass Du das natürlich einfordern kannst, weil es Dir zusteht, dann aber Deine Arbeitgeberin den Vertrag kündigen wird. In dem Falle gelten die Kündigungsfristen nach BGB, soweit ich das weiß (ich bin KEIN Anwalt, also ich kann das nicht verbindlich sagen ;) ) sind bei weniger als 2 Jahren Arbeitsverhältnis vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Dann würde es Dir allerdings zustehen, rückwirkend den Urlaub ausbezahlt zu bekommen, den Du nie hattest.
Aber für so eine Entscheidung sollte man sich eben vom Anwalt beraten lassen.
Und ehrlich für die Zukunft: eine Rechtsschutzversicherung würde ich jedem raten. Eine gute und sorgfältig ausgewählte. (aber dabei beachten: die gelten in der Regel nicht für Probleme, die bereits da oder absehbar waren, als du sie abgeschlossen hast. Also selbst wenn Du jetzt eine abschließt, für diesen Arbeitsvertrag wird sie nicht mehr helfen)