Hallo,
ich hatte am 12.11.20 eine Botoxbehandlung der kompletten Stirn.
leider setze die gewünschte Wirkung lediglich für die Zornesfalte ein, die restliche Stirn blieb weiterhin beweglich.
Am 2.12 war ich zu einem Nachbesserungstermin in der Praxis. Bis dato ist nur eine sehr minimale Wirkung erkenntlich, die Stirn ist jedoch nach wie vor beweglich, das wiederum führt weiterhin zur Faltenbildung.
Mir ist bewusst dass, die Wirkung in einer Zeit von bis zu 14 Tagen einsetzen kann, jedoch gehe ich nicht mehr davon aus. Bei der ersten Behandlung setzte die maximale Wirkung nach 7 Tagen ein, danach gab es keine weiteren Veränderung der Wirkung.
Sollte die Wirkung nach 14 Tagen immer noch nicht eintreten, müsste theoretisch erneut, zum dritten Mal nun eine Nachbehandlung erfolgen.
Ich möchte jedoch nicht nochmal eine Nachbehandlung bei dem Arzt durchführen, da ich nun langsam an seiner Kompetenz Zweifeln tue.
Des Weiteren ist die Zeit nach einer Botox Behandlung mit gewissen Einschränkungen verbunden, die ich ehrlich gesagt nicht zum dritten Mal in so kurzer Zeit in Kauf nehmen möchte.
Kann ich in so einem Fall mein Geld zurückverlangen?