Deine Anwältin scheint dich nicht gut beraten zu haben.
Bei Scheidungen ist dies ein Sonderfall. Wenn der Vermieter nett ist, entlässt er dich aus dem Vertrag und dein Mann ist alleine eingetragen oder aber ihr müsst gemeinsam kündigen und beide eine Wohnung suchen.
Wenn einer sich querstellt, wird das gerichtlich geklärt. Dann entscheidet das Gericht, wer on der Wohnung bleibt. Meistens ist das die Mutter mit Kind.
Also wenn du die Wohnung behalten möchtest, hast du definitiv den Vorteil.
Bei den Möbeln müsstest du deinen Mann auszahlen, da kann man eine Ratenzahlung vereinbaren.
Wenn du Teilzeit arbeitest, kannst du Wohngeld beantragen oder vom Staat aufstocken lassen.
Hier in Deutschland ist Geld kein Grund um sich nicht zu trennen. Man wird nicht leben wie Gott in Frankreich aber nicht auf der Straße sitzen.
Dazu musst du aber schnell zu den Ämtern und dich beraten lassen.
Im ersten Jahr steht dir noch Trennungsunterhalt zu , wenn dein Mann genug verdient.