Entziehung Minderjähriger trifft es wohl eher als Freiheitsberaubung. Jedenfalls darf man dir ohne richterlichen Beschluss nicht dein Kind vorenthalten.
Allerdings kann es sein dass dein Kind nach einem Besuch bei dir nicht ohne weiteres in diese Einrichtung zurück darf. Sollten die dir den Kontakt zu deinem Kind verweigern, musst du einen Anwalt einschalten oder direkt Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Korona setzt nicht die geltenden Gesetze außer Kraft, auch wenn das einige Menschen zu glauben scheinen.