Erfahrungen habe ich da zwar keine, aber ich weiß, dass die Sperrzeit nur dann verhängt wird, wenn es keinen wichtigen Grund für die Kündigung gab. In meinen Augen hast du einen wichtigen Grund, denn es ist ja faktisch unmöglich diese Arbeitszeiten als Alleinerziehende zu erfüllen. Allerdings musst du das Vorliegen dieses wichtigen Grundes nachweisen können. Am besten lässt du dir von deinem Noch-Arbeitgeber schriftlich bestätigen, welche Arbeitszeiten du hast und dass es nicht möglich ist, in ein anderes Schichtmodell zu wechseln. Außerdem solltest du darlegen können, warum es keine Betreuungsmöglichkeit gibt, insbesondere warum der Vater sich nicht um die Kinder kümmern kann.
Viel Erfolg bei der Jobsuche! :-)