trompete1212Hallo Trompete,
die doch etwas schroffe Antwort von "muc.Ist" "Geh zum Anwalt" hilft dir ersteinmal kaum weiter. Zwar könnte es für dich notwendig werden, einen Anwalt damit zu beauftragen, das alleinige Sorgerecht für dich zu erwirken.
Allerdings versuche ich mal, dir eine Antwort zu geben, die dir tatsächlich ein wenig weiterhilft. In jedem Fall gilt auch für euch, dass das gemeinsame Sorgerecht für eure beiden Kinder kraft Gesetz bei beiden Elternteilen liegt. Es gilt auch die Vermutung, dass das gemeinsame Sorgerecht am besten für die Verwirklichung des Kindeswohls ist. Deinen Ausführungen entnehme ich mal, dass beide Kinder bei dir leben. In den täglichen Angelegenheiten entscheidet auch stets das Elternteil, bei dem sich das Kind für gewöhnlich aufhält - also du!
Richtig ist aber auch, dass du aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts bei nur einmal zu treffenden Entscheidungen, wie z.B. auf welche weiterführende Schule das Kind gehen wird, die Zustimmung deines Ex-Mannes einhohlen musst. Lebensnah gedacht, kannst du einfach die Entscheidung treffen. Dein Ex-Mann wird es womöglich kaum erfahren, da er sich für die Kinder ja kaum interessiert. Wenn er doch davon erfährt und dann dagegen ist, würde er die Last tragen, eine andere Entschedung herbeizuführen. Dies dürfte dann nur noch in den seltensten Fällen tatsächlich möglich sein.
Wenn du trotzdem wissen möchtest, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit du das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommst, melde dich am besten nocheinmal. Dafür müsste ich ersteinmal recherchieren, da ich kein Anwalt oder sowas bin.
Viele Grüße schonmal.