laxman_21686777das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht, denke ich.
Ok, zugegeben, ich bin Laie und Lichtjahre von einem Fachanwalt entfernt, aber ich weiß, dass in meinem Arbeitsvertrag steht, dass in diesem Falle Urlaubstage abgezogen werden. Also hätte ich wohl keine Lohnkürzung, sondern 3 Urlaubstage weniger. Da sind wahrscheinlich auch andere Regelungen möglich.
Und ehrlich gesagt: ich denke mit 200 Euro weniger kommt sie besser weg als mit einer Abmahnung, zu der der Arbeitgeber definitiv berechtigt wäre. Ob es Sinn macht, da zu streiten?
Wegen dem Eingang beim Arbeitgeber, schicke ich die AU idR zusätzlich per Mail / Fax, das allein würde nicht zählen, aber mein Arbeitgeber hat dann sofort die Information, dass eine AU vorliegt. Die Post sollte zwar am nächsten Tag bereits dem Empfänger erreichen, aber Theorie und Praxis sind auch nur in der Theorie gleich.