**Sexuelle Belästigung:
Wann fängt sexuelle Belästigung an? Wie kann ich mich dagegen wehren? Und wo erhalte ich Hilfe?**
Die Grenze wo eine Anmache aufhört und sexuelle Belästigung anfängt, ist für viele von uns nicht klar abgesteckt. Gerade wenn Alkohol im Spiel ist, lächeln wir Frauen viel zu häufig über den ein oder anderen männlichen Fehltritt hinweg, der so eigentlich absolut nicht OK ist.
Dabei muss man ganz klar sagen: Selbst an Festen wie Karneval oder beim Feiern im Club ist es nicht in Ordnung, wenn einem jemand einen Klaps auf den Po gibt oder eine anzüglich bis obszöne Bemerkung macht.
Passiert uns Frauen so etwas, sind wir oft geneigt darüber hinwegzusehen. Weil uns die Situation schon unangenehm genug ist. Oder weil wir zum Verursacher (oder sagen wir besser zum Täter) am liebsten keinen (weiteren) Kontakt aufnehmen wollen. Aber glücklich sind wir damit nicht.
Und die Frage ist auch: Ist es nicht kontraproduktiv das einfach so hinzunehmen? Letztlich fühlen wir uns doppelt schlecht.
Sexuelle Belästigung: Das sagt das Gesetz § 184i Absatz 1 StGB: "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist."
Jedoch wird die Straftat nur auf Antrag verfolgt. Das bedeutet, dass die betroffene Person, die belästigt wurde, das Ganze selbst anzeigen muss, damit es strafrechtlich verfolgt wird. Sonst geschieht nichts.
Wie wird sexuelle Belästigung definiert? Nach § 3 Absatz 4 AGG ist "eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."
Laut Antidiskriminierungsstelle sind folgende Dinge auf jeden Fall verboten:
- unerwünschte sexuelle Handlungen, wie bedrängende körperliche Nähe
- die Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen, z. B. "Setz dich auf meinen Schoß!"
- sexuell bestimmte körperliche Berührungen“, dazu zählen (scheinbar zufällige) Berührungen von Brust oder Po oder unerwünschte Nackenmassagen,
- das unerwünschte Zeigen oder Zusenden von Bildern oder Videos mit pornografischem Inhalt
- Einschüchterung, Anfeindung
- Exhibitionismus, unsittliches Entblößen
- die Androhung von sexueller Gewalt
- sexuelle Nötigung, körperliche Gewalthandlungen, Vergewaltigung
Auch das ist sexuelle Belästigung:
- Anzügliche Bemerkungen über ein Dekolleté, einen kurzen Rock, über den "Knackarsch" etc.
- Fragen mit sexuellem Inhalt (z.B. über sexuelle Vorlieben, intime Dinge, wie Intimrasur oder Intimpiercings.)
- Bemerkungen sexuellen Inhalts, wie zum Beispiel obszöne Witze oder sexuelle Anspielungen,aufdringliche, unangenehme Blicke, Hinterherpfeifenunangebrachte Kosenamen (z.B. "Schätzchen", "Süße" etc.)
- unangemessene Einladung (z.B. "Lassen Sie uns das doch mal nach Feierabend bei mir besprechen...")
- anzügliche, obszöne Worte und Gesten
- Beleidigungen, wie "Schlampe" etc.
Wie kann ich mich wehren?
Manche Frauen überlegen sogar, ob sie sich das Ganze nur eingebildet haben und die Berührung rein zufällig war. Aber das ist falsch. Man sollte wirklich seinen Mut zusammen nehmen und den Kollegen offen darauf ansprechen. "Sie haben mich gerade angefasst. Ich möchte das nicht. Bitte unterlassen Sie das!" Sonst wird sich an der Situation nichts ändern und man wird ab jetzt mit Bauchschmerzen zur Arbeit gehen.
So kannst du auf sexuelle Belästigung reagieren:
Bei Belästigungen im öffentlichen Raum:
Körperlich (wenn möglich) und verbal auf Distanz gehen und den Täter darauf ansprechen: "Hören Sie auf damit. Ich möchte das nicht!"Oder man wird ganz konkret und erklärt, wie das Ganze bei einem ankam: "Ich fühle mich von Ihnen sexuell belästigt. Unterlassen Sie das!"Sanktionen klar machen: "Ich werde das nicht weiter hinnehmen. Wenn Sie das nicht lassen, werde ich das melden."Wer sich nicht alleine gegen seinen Widersacher anzugehen traut, sollte sich Hilfe suchen. Zunächst, indem man Öffentlichkeit herstellt, also indem man lauter spricht, damit Umstehende aufmerksam werden auf die Situation. Oder man spricht aktiv jemanden in seiner Nähe an, ob er helfen kann.
Bei Belästigungen im Job:
Belästigt einen ein Kollege oder Vorgesetzter, sollte man auch klar die Grenzen aufzeigen und ihn darauf ansprechen.Wiederholen sich die Belästigungen, sollte man sich ein Gedächtnisprotokoll erstellen und alle Fälle notieren, mit Ort und Zeit. So kann der Täter nicht behaupten, man bilde sich das alles nur ein.Grundsätzlich sollte man sich auf keine langen Diskussionen einlassen, sondern, wenn möglich, die Situation beenden, also z.B. den Raum verlassen oder sich an andere Personen wenden.Bei Belästigungen am Arbeitsplatz kann man zudem seinen Vorgesetzten, den Betriebs- oder Personalrat um Hilfe bitten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen.
Wo könnt ihr euch Hilfe holen:
Hier im Forum und natürlich über diese Nummer 08000 116 016 das Hilfe-Telefon für Frauen
Quelle: https://www.gofeminin.de/mein-leben/sexuelle-belastigung-s2550992.html
Euer gofeminin.de Team.
Bleibt sicher und mutig! :love: