uda_21640686Sie sind verheiratet ?
Oder sind sie getrennt lebend ?
Falls sie verheiratet sind, hat er nicht mit dir zu wohnen.
Falls sie verheiratet aber getrennt lebend sind und sie im Haus geblieben ist, hat sie den Wohnvorteil----> das habe ich oben schon formuliert.
Das nennt sich dann Trennungsunterhalt. Für den Anspruch an Trennungsunterhalt kann man verheiratet sein aber getrennt leben, muss aber die Absicht formulieren zukünftig getrennt leben zu wollen.
Dein Partner muss sich anwaltlich beraten lassen ! Und zwar von seinem eigenen Anwalt !
Der Anwalt der Ex ist der gegnerische Anwalt. Dieser wird auf jeden Fall den Anspruch für seine Mandantin begünstigt berechnen.Nur weil der Anwalt der EX da jetzt einen Anspruch berechnet hat, heißt das nicht, das dieser Anspruch korrekt ist !
Der Anspruch auf den Erhalt des Lebenstandards ist für beide gleich gestellt. Das heißt in der Trennungszeit darf finanziell keiner von beiden schlechter gestellt sein, als der andere.
Wenn er also ausgezogen ist und ihr das Anwesen überlässt, hat sie eindeutig einen Vorteil, den SIE ausgleichen muss !
Ein flapsiges Rechenbeispiel:
Ein Paar lebt in ihrem Anwesen, welches ihnen gehört und bezahlt ist.
Er zieht aus.
Er verdient ein mittelmässiges Gehalt von sagen wir 2000 netto.
Sie verdient nichts.
Also haben wärend der Ehe beide zusammen 2000 netto gehabt.
Nun kommt es zur Trennung und unterhaltsmässig werden beide Einkommen zusammen gerechnet.
Dieses gemeinsame Einkommen wird dann geteilt.
Also bekäme jeder 1000 Euro.
Nun hat der Unterhaltspflichtige aber einen Eigenbehalt, das ist gesetzlich vorgeschrieben ( in Deutschland). Dieser liegt bei etwa 1200 Euro ( geschätzt, das kann ein Anwalt exakter sagen). Sollte er einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, bekommt er einen Bonus. Dann ist der Eigenbehalt etwas höher.
Gehen wir hier von einem Eigenbehalt von 1200 Euro aus. Die kann er auf jeden Fall für sich behalten !
Dan würde die Frau also nur noch 800 Euro bekommen.
Dazu hat sie den Wohnvorteil, denn sie ist im gemeinsamen Haus geblieben. Hierbei würde man vom aktuellen Mietspiegel ausgehen.
Sagen wir, sie bewohnt allein nun 100 qm und vor Ort würde ein Mietspiegel von 7 Euro je qm gelten. Dann käme sie auf eine Kaltmiete von 700 Euro, richtig? Da sie die allein bewohnt....ahnst du es???
Also wird der Wohnvorteil auch noch abgezogen und wir kommen nun auf einen Unterhaltsanspruch von 100 Euro.
BITTE !!! Schicke ihn unbedingt zu einem Anwalt, zu einem eigenen Anwalt!
Vielleicht möchte diese Frau deswegen verheiratet bleiben---um sich ihren Luxus von ihm finanzieren zu lassen .
Und er möchte die Umstände einer Scheidung nicht durchleben.
Ansonsten wenn er sich weiterhin beratungsresistent zeigt...dann würde ich das Ende der Beziehung einleuten.