Ich glaube nicht, dass dir jemand hier helfen kann. Niemand kennt hier den genauen Sachverhalt. Offenbar wurdest du zum Wohle des Kindes verpflichtet, das Kind in einem Internat unterzubringen. Wenn du das jetzt nicht mehr möchtest, muss sich die Gefährdungssituation verbessert haben und du kannst einen neuen Antrag bei Gericht stellen, dass das Kind wieder zu Hause lebt und im Regelschulsystem beschult wird. Mit Freiheitsberaubung scheint das ganze nichts zu tun zu haben. Wenn er im Internat ist, hat er doch auch Ferien? Diese Zeiten wird er doch vermutlich bei dir zu Hause verbringen? Was war denn das Problem, dass man dir nahe gelegt hat, einer Internatsunterbringung zuzustimmen?
Was du brauchst, wäre ein guter Anwalt/Anwältin die dich berät und unterstützt