edessa_19934356Naja, Behandlungspflege ist ja nicht gleich Behandlungspflege. Tabletten verteilen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Kompressionsverbände wickeln, geht doch alles. Injektionen sind tatsächlich problematisch, aber das dürfen ja auch 2-jährige Pflegehelfer und Azubis unter deiner Anleitung.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass du nur Aufgaben übernehmen darfst, die mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar sind. Dafür muss er eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen, sobald er von deiner Schwangerschaft erfahren hat. Kann er nicht sicherstellen, dass du nur Aufgaben übernehmen kannst, die du auch übernehmen darfst, muss ER (nicht dein Frauenarzt) dich ins Beschäftigungsverbot schicken. Macht er das nicht, macht er sich strafbar und du kannst dich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Du musst MIR nicht erklären, wie es in der Pflege läuft, ich bin PDL im ambulanten PD und habe noch in der 33. SSW Grund- und Behandlungspflegen alleine durchgeführt, im Übrigen auch Injektionen.