"Entmündigt" wird schon mal niemand mehr! Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Wenn die Klinik ein Erfordernis sieht, kann es natürlich sein, dass diese beim Gericht eine Betreuung mit Einwilligungssvorbehalt für bestimmte Bereiche beantragt. Wenn du aber der Betreuung ablehnend gegenüber stehst, wird diesem Antrag oft nicht zugestimmt. Nur wenn du selbst oder fremdgefährdend agierst, könnte man dich - nach gerichtlicher Anordnung - zwingen, in einer bestimmten Wohnform zu wohnen. Ich glaube aber nicht, dass diese "gefängnisgleich" sind.