Hallo,
dein Verlobter kann ein Visum zwecks Eheschließung im Bundesgebiet, bei der deutschen Botschaft im Ausland, beantragen.
Du kannst dich bei der deutschen Botschaft in Marokko auf der Internetseite informieren, welche Unterlagen dein Verlobter dort vorlegen muss.
Damit er ein Visum erhält, musst du bei deiner zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben - damit gehst du eine Art "Bürgschaft" ein. Diese ist sehr weitreichend, du muss dann alle Kosten tragen, falls nach Einreise etwas "schief" läuft und öffentliche Kosten entstehen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn du genügend Einkommen hast. Du solltest dir wirklich gut überlegen ob du eine solche Verpflichtung eingehen möchtest.
Voraussetzung für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland wäre u.a. auch, dass dein Verlobter A1 Sprachkentnnisse hat.
Wenn dein Verlobter das Visum erhält und die Ehe im Bundesgebiet geschlossen wurde, kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Was auf jeden Fall ratsam wäre, falls ihr euch noch nicht persönlich getroffen habt, dass du ihn erst einmal (oder besser mehrmals) besuchen gehst und sicher gehst, dass du ihn heiraten möchtest.
Ein Besuchsvisum wird meist abgelehnt, wenn die Botschaft von einer fehlenden Rückkehrbereitschaft ausgeht. Hier wäre es ratsam (wenn du dir deiner Sache sicher bist) direkt das Visum zwecks Eheschließung zu beantragen.
Liebe Grüße