Lasst euch am besten von einem Anwalt Beraten.
Die Anerkennung der Vaterschaft, solltest du Schwanger sein, ist erst einmal unabhängig vom Aufenthaltsrecht des Vaters (allerdings könnte das für dich zur Folge haben, dass du keinen Unterhalts-Vorschuss bekommst).
Unter Umständen, in Bestimmten Fällen, kann die Anerkennung der Vaterschaft auch zu einem Bleiberecht führen - allerdings ist es keine Garantie.
Wir sind hier alle keine Anwälte, erst recht keinem mit Expertiese im Ausländerrecht.
Es gibt kostenlose Beratungsangebote - oft von Pro-Asyl - die haben da Angebote. Wenn es euch ernst ist, lasst euch da beraten.